Gewalt, Vandalismus und Missbrauch sind Themen, die auch vor Schulen keinen Halt machen. Eine Möglichkeit diesen Problemen entgegenzutreten, sehen Schulen und Schulträger in der Einführung von Videoüberwachung. So überwachten in 2011 bereits 49 Schulen allein in Hamburg ihre Schulen mit Kameras.
Abschreckende Wirkung
Viele dieser Schulen vermelden die erfolgreiche abschreckende Wirkung der Videoüberwachung und belegen dies durch sinkende Zahlen von Zwischenfällen. Warum gibt es dann keine Videoüberwachung an allen Schulen?
Ich sehe was, was du nicht siehst
Durch die installierten Kameras besteht die Möglichkeit, alle Schüler, Lehrer und sonstiges Personal an Schulen zu beobachten. Im Blickfeld der Kamera wird jeder Schritt erfasst, denn durch die Videoüberwachung können nicht automatisch nur „Verdächtige“ aufgenommen werden.
Massiver Eingriff in Grundrechte
Schüler und Lehrer können den Kameras nicht ausweichen. Eine Videoüberwachung stellt aber einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar. Der Betroffene hat keine Kontrolle darüber, wem gegenüber seine personenbezogenen Daten preisgegeben werden und wie diese verwendet werden. Auch das Recht am eigenen Bild wird durch Videoaufnahmen beeinträchtigt.
Beeinträchtigung der Entwicklung
Gerade bei Schülern ist zu berücksichtigen, dass sie sich noch in der Entwicklungsphase befinden. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen stellte fest, dass sich eine Videoüberwachung
“grundsätzlich nicht mit dem Auftrag der Schulen, die Entwicklung der Schüler zu selbstbestimmten mündigen Persönlichkeiten zu fördern,“
vereinbaren lässt. Es besteht die Gefahr, dass die Entwicklung der Schüler nachhaltig durch die Angst vor Überwachung beeinträchtigt wird.
Keine Überwachung während der Schulzeit
Von einer Überwachung während der Schulzeiten in den Klassenräumen, auf den Gängen oder auf dem Schulhof sollte daher grundsätzlich abgesehen werden. Eine Aufnahme außerhalb der Schulzeiten könnte unter Umständen gerechtfertigt sein.
Problematisch sind allerdings auch installierte und abgeschaltete Videokameras. So kann auch durch Videokameraattrappen die Angst der Betroffenen vor einer möglichen Überwachung diese in ihren Verhalten einschränken. Vor Installation einer Videoüberwachungsanlage ist daher genau zu prüfen, ob ausnahmsweise eine Videoüberwachung erlaubt ist.
Zutrittskontrolle durch Videogegensprechanlage
Eine datenschutzrechtlich weniger bedenklich Alternative stellt die Zutrittskontrolle durch Videogegensprechanlage dar. Deren Einführung an Berliner Schulen beschlossen wurde. Zukünftig sollen die Eingangstüren der Schulen generell verschlossen werden. Eintritt während der Unterrichtszeit sollen nur Personen bekommen, die zuvor geklingelt haben. Die Schulsekretärinnen sollen dann per Videobildschirm entscheiden, ob Einlass gewährt wird oder nicht.
Kasernierung der Schüler
Der Nutzen einer Videosprechanlage verglichen mit Kosten und Aufwand ist sehr fraglich. Solche Anlagen sind nicht günstig. In Berlin werden die Kosten auf 800.000 € geschätzt. Darüber hinaus muss für die Bedienung der Anlage Arbeitszeit eingeplant werden. Eventuell muss sogar eine neue Stelle hierfür geschaffen werden.
Neben diesen finanziellen Aspekten ist aber auch die Praktikabilität fraglich. Die meisten Schulen sind nicht über einen zentralen Eingang zu betreten. Es gibt zahlreiche Eingangstüren. Teilweise erstrecken sich Schulen über mehrere getrennte Gebäuden. Wie sollen alle Eingänge überwacht werden? Eine Lösung wäre ein hoher Zaun um die Schulen und eine zentrale Pforte. Die Frage ist jedoch, ob man eine Kasernierung der Schüler will. Sicherheit würde dies vor Einflüssen von Außen bringen, aber Probleme wie Mobbing, Gewalt und Vandalismus sind in den meisten Fällen in den Schulen hausgemacht.
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