Schon des Öfteren haben wir über den Wildwuchs der Videoüberwachung in Deutschland berichtet und uns auch bereits an der einen oder anderen Stelle gefragt, was sich die Verantwortlichen der Kameraanlage beim Einrichten der selbigen bloß gedacht haben könnten.
Dies gilt insbesondere für die Videoüberwachung von Wohnungen und Hauseingängen auf der Reeperbahn durch die Hamburger Polizei, den Frauentoiletten auf dem Frankfurter Flughafen, der Dauerüberwachung am Arbeitsplatz oder der Videoüberwachung während des Essens. Doch bei den neusten Erkenntnissen fehlen tatsächlich fast die Worte…
Videoüberwachung auf Schultoiletten
Bereits vor einiger Zeit hatten wir über die Videoüberwachung an Schulen berichtet und die Frage aufgeworfen, ob eine solche tatsächlich dem Schutz von Schülern dienen könne oder vielmehr zu einer Beeinträchtigung der Entwicklung führe. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen stellte dabei fest, dass bei der Videoüberwachung an Schulen die Gefahr bestehe, dass Entwicklung der Schüler nachhaltig durch die Angst vor Überwachung beeinträchtigt wird.
Diese Überlegung haben fünf Schulen in Hessen offensichtlich nicht angestellt, denn dort werden unter anderem sogar Toiletten mittels Videokamera überwacht. Begründet wurde die Überwachung mit der Verhinderung von Vandalismus, Straftaten und sexuellen Übergriffen. Der zuständige Landrat verteidigte die Überwachung damit, dass die Anlage nach Recht und Gesetz installiert worden sei und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betrieben werde.
Dies erscheint insbesondere deswegen schon sehr fraglich, da an sensiblen Orten, die die Intimsphäre der Betroffenen berühren, eine Videoüberwachung per se unzulässig ist.
Videoüberwachung in Wahlräumen
Nicht ganz vergleichbar, aber ebenfalls besonders heikel ist die Videoüberwachung in Wahlräumen, wie sie offenbar in Bergisch Gladbach stattfindet. Das Bürgerportal Bergisch Gladbach berichtet darüber, dass
„sowohl der Zugang als auch die neuen Wahlräume und die Wahlurnen mit zahlreichen sogenannten DOME-Kameras überwacht werden. Diese Kameras ermöglichen einen Schwenk durch den gesamten Raum und auf die Wahlkabine.“
Um zu verhindern, dass die Kameras in die Wahlkabinen filmen, müssten auf jeden Fall die Vorhänge zugezogen werden. Ein Hinweis auf den Umstand der Beobachtung (vgl. § 6b Abs. 2 BDSG) ist nicht vorhanden und auch die Wahlhelfer konnten keinerlei Auskünfte über das Überwachungssystem und die weitere Datenverwendung geben.
Wildwuchs der Videoüberwachung
Die aufgeführten Beispiele zeigen, dass der Wildwuchs an Videokameras immer weiter zunimmt und offensichtlich kein Kraut dagegen gewachsen zu sein scheint. Um das Abstumpfen der Bevölkerung in diesem Bereich zu verhindern, wurde in Frankreich das Projekt „Sous surveillance“ (dt.: Unter Überwachung) ins Leben gerufen, bei dem jede Person Standorte von Videokameras auf einer Webseite eintragen kann. Wie zeit.de berichtet, sind dort inzwischen 22 Städte und über 7.000 Kameras eingetragen, wobei neben dem Standort auch versucht wird, die Richtung der Kameralinse abzuschätzen.
Nach Belgien und der Schweiz zieht nun zumindest auch Bayern nach. In der sueddeutsche.de wurde eine Karte veröffentlicht, welche die Videoüberwachung in Bayern und insbesondere auch in München zeigt. Auch wenn solche Karten die Videoüberwachung nicht verhindern, decken sie diese zumindest auf und rufen sie ins Bewusstsein.
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